Zumindest bei Haftungsfragen. Das heißt es haftet der Skipper, wenn bei schuldhaft verursachten Schäden kein Versicherungsschutz besteht.
Der Skipper einer Segelyacht oder eines Hausbootes trägt tatsächlich eine sehr komplexe Verantwortung. Sie bezieht sich auf die mitfahrende Crew, das gecharterte Schiff und auf andere Verkehrsteilnehmer oder Hafenanlagen. Glücklicherweise gibt es heute für alle Risiken des Charterns Versicherungen. Bis auf die Reiserücktrittsversicherung sind es spezielle Yachtcharter-Versicherungen, die durch private Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt werden.
Aber auch schon bei der Reiserücktrittsversicherung muss man im allgemeinen Reisemarkt genau lesen. Häufig gelten Sie nicht für Seereisen oder es gelten für Seereisen besondere Tarife.
Um weltweit bedenkenlos zu chartern, empfehlen wir die Charter-Versicherungen unserer Partner. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Rechtsstellung des Skippers einer Yacht oder eines Hausbootes werden dort unter anderen folgende Versicherungen angeboten:
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Chartercrews
- Skipper-Haftpflicht-Versicherung
- Charter-Kautions-Versicherung
- Charter-Folgeschaden-Versicherung
Füllen Sie dazu einfach den Online-Antrag Charter-Versicherungen aus für die Sie sich persönlich entschieden haben und senden Sie ihn ab. Sie erhalten dann umgehend die Bestätigung bzw. die Police für die abgeschlossene Versicherung. Die Versicherungen bis auf Reise-Rücktritt, sind zum Teil auch Jahresversicherungen. D. h. Sie gelten für alle Törns, die Sie in einem Jahr durchführen. Nach einem Jahr verlängern sich die Versicherungen automatisch (nicht Reise-Rücktritt)
Wenn Sie Rückfragen zu den Versicherungen haben, stehen Ihnen die kompetenten Ansprechpartner der jeweiligen Unternehmen auch gern persönlich zur Verfügung.