Denken Sie daran: Als Mieter an Bord einer Charteryacht sind Sie verpflichtet sich jeden Tag immer wieder neu über die Wetterbedigungen vor Ort zu informieren. Sollten Sie das nicht tun und den sicheren Hafen verlassen, obwohl möglicherweise Sturm vorhergesagt ist, haften Sie im Falle eines Schadens aufgrund von grober Fahrlässigkeit.
Hierzu ein Auszug aus den allgemeinen Charterbedigungen unserer Agentur und zahlreicher Anbieter:
Der Mieter sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
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Punkt 7. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, das Logbuch in einfacher Form zu führen, sich vor Törnbeginn über
die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen und veränderte Wasserstände bei starken Winden, etc..
Punkt 8. bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.