Eingebucht auf einer tolle LAGOON 450, doch dann die Erkenntnis, dass der Sportbootführerschein – SEE (SBF-SEE) oder der Sportküstenschifferschein (SKS) nicht ausreichend ist.
Wir erklären euch warum:
In
Kroatien werden Katamarane nach dem zulässigen Gesamtgewicht
kategorisiert, und ab 30 Tonnen benötigt der Skipper den
Sportseeschifferschein (SSS) oder den Sporthochseeschifferschein (SHS).
So ist es rechtlich vorgeschrieben.
Der
Sportbootführerschein – SEE (SBF-SEE) oder Sportküstenschifferschein
(SKS) ist nur für Yachten bis 30 Bruttoregistertonnen gültig. Ab 30 bis
500 Bruttoregistertonnen ist der Sportseeschifferschein (SSS) oder
Sporthochseeschifferschein (SHS) erforderlich.
Errechnet wird das Gewicht nach folgender Formel:
BRZ = K1 * V
BRZ: Bruttoraumzahl
K1: abhängig vom Schiffstyp und Größe / Bei Yachten hat die EU 0,24 festgelegt.
V: Vermessung geschlossener Schiffsraum in m³ (L*B*H) / bei Segelyachten ohne Tiefgang/Mast.
Nach
dieser Formel kommen wir bei Katamaranen von größer als 45 Fuß über 30
BRZ und somit in den Bereich Sportseeschifferschein (SSS) /
Sporthochseeschifferschein (SHS).
Damit ihr vor Ort in Dalmatien keine
Probleme bekommt oder einen gestellten Skipper vom Anbieter vor Ort an
Bord bekommt, beachtet diese Voraussetzung bei eurer Yachtauswahl.
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Euer Team von Blu Charter
Anneke Braun
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